Ein Marketer will Kundenfeedback von ChatGPT analysieren lassen. Problem: Die Bewertungen enthalten Namen und E-Mails. Lösung: Daten anonymisieren vor der Eingabe, oder ein Tool mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und EU-Datenverarbeitung nutzen.
DSGVO gilt auch für KI: Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres in KI-Tools eingegeben werden. Viele KI-Anbieter nutzen Eingaben für Training – problematisch bei Kundendaten. Enterprise-Versionen oder spezielle Vereinbarungen können nötig sein.
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